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   BVerwG, 14.05.2002 - 6 B 22.02   

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https://dejure.org/2002,31637
BVerwG, 14.05.2002 - 6 B 22.02 (https://dejure.org/2002,31637)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2002 - 6 B 22.02 (https://dejure.org/2002,31637)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 6 B 22.02 (https://dejure.org/2002,31637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die schriftliche Begründung einer Prüfungsbewertung bei Unterteilung einer Prüfungsarbeit in Einzelteile - Grundsätze für die Ermittlung einer Gesamtnote aus mehreren Einzelnoten - Änderung einer einmal gewählten Bewertungsmethode im Rahmen eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 6 B 22.02
    Welche Mindestanforderungen in Anwendung dieser Grundsätze jeweils an die Berufungsbegründung zu stellen sind, hängt wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab (vgl. Beschluss vom 23. September 1999 - BVerwG 9 B 372.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 12 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 199/96

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Abweisung der Klage aufgrund zwei

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 6 B 22.02
    Zwar muss ein Berufungsführer dann, wenn das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende Gründe gestützt hat, grundsätzlich auf alle diese Gründe eingehen (allg. Meinung; vgl. Happ in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 124 a Rn. 61; BGH, Urteil vom 13. November 1997 - VII ZR 199/96 - NJW 1998, 1081).
  • BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74

    Ermittlung der Ausbildungsnote - Zahlenwerte - Anwendung der Aufrundung

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 6 B 22.02
    Der bloße Hinweis auf die Bedeutung und Tragweite des Art. 12 Abs. 1 GG genügt zur Darlegung des Revisionszulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ebenso wenig wie die Erwähnung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    Wird eine Entscheidung, wie hier in mehrfachem Zusammenhang, auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Grundes ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 14. Mai 2002 - BVerwG 6 B 22.02 -).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

    Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von

    4 Wird eine Entscheidung, wie hier in mehrfachem Zusammenhang, auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Grundes ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 14. Mai 2002 BVerwG 6 B 22.02 ).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 3 B 7.04

    Zulassung zur Revision - Begrüudung einer Revision mit der Beschwerde -

    Wird eine Entscheidung, wie hier in mehrfachem Zusammenhang, auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Grundes ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 14. Mai 2002 - BVerwG 6 B 22.02 -).
  • BVerwG, 25.02.2004 - 6 B 10.04
    Wird eine Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Grundes ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 14. Mai 2002 BVerwG 6 B 22.02 ).
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